Gesuchsteller | Stiftung Kinderheim Wyss-Landolt, |
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Projektverfasser | GLB Seeland, Grenzstrasse 25, 3250 Lyss |
Bauvorhaben | Umbau von bestehender Liegenschaft zu Kinderhaus, |
Standort | Bürenstrasse 22, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 1396; |
Nutzungszone | Mischzone M3b; Gewässerschutzbereich Au |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 03.10.2026 – 02.11.2026 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Aufgrund von laufenden Bauarbeiten werden mobile Bauprofile für das Velohäuschen verwendet (Erleichterung Art. 16 Abs. 3 BewD). Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
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