Gesuchsteller | Sky Estates AG, Westring 3, 3250 Lyss |
|---|---|
| Projektverfasser | Birrer Roger, Seebli 4, 6213 Knutwil |
Bauvorhaben | Neubau MFH mit Tiefgarage |
Standort | Lyss, Beundengasse 29 + 29a (ESTH); Parzelle Nr. 220; |
Nutzungszone | Wohnzone W3 |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 18.09.2026 bis 19.10.2026 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen:
Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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