Gesuchsteller | SALT Mobile SA i.V- Swiss Infra Services, Radu Untaru, Thurgauerstrasse 136, 8152 Glattpark (Opfikon) |
Projektverfasser | TM Concept AG, Kevin Zäpfel, Delfterstrasse 12, 5000 Aarau |
Bauvorhaben | Umverteilung der Sendeleistung zwischen bisher genutzten und neuen Frequenzbändern an best. Mobilfunkanlage SALT "BE_0054A"; adaptive Nutzung unter Anwendung Korrekturfaktor (G5) |
Standort | Bielstrasse 34, Lyss; Parzelle Nr. 611 |
Nutzungszone | Mischzone M3a; Gewässerschutzbereich Aᵤ |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachfrist | 05.09 2025 – 06.10.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten und den Fachbericht Immissionsschutz vom 29.08.2025 des Amts für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz verwiesen.
Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist ein-zureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Be-einträchtigung erheblich ist.
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