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Bau- und Ausnahmepublikation

GesuchstellerNutriswiss AG, Industriering 30, 3250 Lyss
Projektverfasserh-plan architektur immobilien ag, Hauptstrasse 13, 3250 Lyss
BauvorhabenRückbau Gebäude Nr. 30h und Neubau von 8 Container für Büronutzung (nachträgliches Baugesuch)
StandortIndustriering 30h, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 2603, 3947, 3948
NutzungszoneArbeitszone Aa, UeO Nr. 48 "Uferschutzplanung" - Sektor C (Arbeitszone A); Gewässerschutzbereich Au
AusnahmeUnterschreitung des Gebäudeabstandes (Art. A144 GBR)
Planauflage- und EinsprachestelleBau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflage- und Einsprachefrist08.08.2025 - 08.09.2025

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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