Gesuchsteller | Nutriswiss AG, Industriering 30, 3250 Lyss |
Projektverfasser | h-plan architektur immobilien ag, Hauptstrasse 13, 3250 Lyss |
Bauvorhaben | Rückbau Gebäude Nr. 30h und Neubau von 8 Container für Büronutzung (nachträgliches Baugesuch) |
Standort | Industriering 30h, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 2603, 3947, 3948 |
Nutzungszone | Arbeitszone Aa, UeO Nr. 48 "Uferschutzplanung" - Sektor C (Arbeitszone A); Gewässerschutzbereich Au |
Ausnahme | Unterschreitung des Gebäudeabstandes (Art. A144 GBR) |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 08.08.2025 - 08.09.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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