Gesuchsteller | Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich |
Projektverfasser | Elsasser Kälteplanung AG, Römerweg 11, 5036 Oberentfelden |
Bauvorhaben | Modernisierung der bestehende Ladenfläche inkl. Inneneinrichtung der Denner-Filiale; Installation neue Kälteerzeugung mit Aussengeräten; Ersatz der bestehenden Kälteanlage einschliesslich des Kondensators in der Einstellhalle |
Standort | Bielstrasse 9, 3250 Lyss Parzelle Nr. 1194 |
Nutzungszone | UeO 13 Bielstrasse-Walkeweg-Juraweg (Migros) Gewässerschutzbereich Au |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage-und Einsprachefrist | 29.08.2025 - 29.09.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2025 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".