| Gesuchsteller | Casavest AG Christoph Kunz Seilerstrasse 22, 3011 Bern |
| Projektverfasser | Christian Vetsch Architektur GmbH Viktoriastrasse 21, 3013 Bern |
| Bauvorhaben | Umbau und Erweiterung 8.5 Zimmerwohnung zu 5 Geschosswohnungen; Einbau 4 neue Schleppgauben; Schliessung Dacheinschnitt |
| Standort | Kappelenstrasse 11-15; Parzelle Nr. 1418 |
| Nutzungszone | Überbauungsordnung Nr. 6 «Kappelenstrasse»; Gewässerschutzbereich Au |
| Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, Lyss |
| Auflage- und Einsprachefrist | 20.03.2026 bis 20.04.2026 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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