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Baupublikation

GesuchstellerCasavest AG
Christoph Kunz
Seilerstrasse 22, 3011 Bern
ProjektverfasserChristian Vetsch Architektur GmbH
Viktoriastrasse 21, 3013 Bern
BauvorhabenUmbau und Erweiterung 8.5 Zimmerwohnung zu 5 Geschosswohnungen; Einbau 4 neue Schleppgauben; Schliessung Dacheinschnitt
StandortKappelenstrasse 11-15; Parzelle Nr. 1418
NutzungszoneÜberbauungsordnung Nr. 6 «Kappelenstrasse»; Gewässerschutzbereich Au
Planauflage- und EinsprachestelleBau + Planung, Bahnhofstrasse 10, Lyss
Auflage- und Einsprachefrist20.03.2026 bis 20.04.2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

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