Gesuchsteller | Brogini Immobilien AG, Südstrasse 8, 3250 Lyss |
Projektverfasser | h-plan architektur immobilien ag, Hauptstrasse 13, 3250 Lyss |
Bauvorhaben | Neubau Gewerbehalle mit Raumtrennung, Gewerbeboxen |
Projektänderung | Änderungen der Dachform, der Gebäudehöhe, der Torhöhen, der Schmutz- und Niederschlagsabwasserleitungen sowie des Wandaufbaus der Aussenfassade; Montage eines Vordaches; Installation Aufdach-Photovoltaikanlage |
Standort | Südstrasse 6g, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 4024 |
Nutzungszone | UeO Nr. 42 "Grien Süd" - Sektor II; Gewässerschutzbereich Au |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 18.07.2025 - 18.08.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Betreffend Bauprofile wird Erleichterung gewährt (Art. 16 Abs. 3 BewD). Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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