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Baupublikation

 Gesuchsteller Autobahn-Garage Zwahlen & Wieser AG, Bielstrasse 98, 3250 Lyss
 Projektverfasser Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern
 Bauvorhaben Neuanbringen von 1 Pylon "Toyota" und Versetzen von 2 bestehende Pylonen
 Standort Bielstrasse 98, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 1948;
 Nutzungszone UeO Nr. 56 "Autobahn-Garage Willy Zahlen AG"; Gewässerschutzbereich Au
 Planauflage- und Einsprachestelle Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
 Auflage- und Einsprachefrist05.09.2025 – 06.10.2025

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter:
www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist
einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet
werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine
Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften
zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die
Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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