Gesuchsteller | Autobahn-Garage Zwahlen & Wieser AG, Bielstrasse 98, 3250 Lyss |
Projektverfasser | Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern |
Bauvorhaben | Neuanbringen von 1 Pylon "Toyota" und Versetzen von 2 bestehende Pylonen |
Standort | Bielstrasse 98, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 1948; |
Nutzungszone | UeO Nr. 56 "Autobahn-Garage Willy Zahlen AG"; Gewässerschutzbereich Au |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 05.09.2025 – 06.10.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter:
www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist
einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet
werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine
Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften
zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die
Beeinträchtigung erheblich ist.
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