Gesuchsteller | Ammann Lucia, Wannersmattweg 10t, 3250 Lyss, Ammann Dennis, Wannersmattweg 10t, 3250 Lyss |
Projektverfasser | Michael Balmer Gartenbau GmbH, Busswilstrasse 7, 3263 Büetigen |
Bauvorhaben | Böschungsabstützung mittels Natursteinmauer; Anpassung Hochwasserschutzdamm |
Standort | Wannersmattweg 10t, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 4261 |
Nutzungszone | UeO Nr. 62 "Wannersmatt" - Baubereich A, Hauszugänge, Aufenthaltsflächen und Fusswege; Gewässerschutzbereich üB |
Planauflage-und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage-und Einsprachefrist | 22.08.2025 - 22.09.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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