Änderung Überbauungsordnung Nr. 55 «Altersheim – Untere Mühle»
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Lyss am 15.
Dezember beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Nr. 55 «Altersheim – Untere
Mühle» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 12. Juni 2026
genehmigt.
Die Änderung der Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Seeland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Lyss, den 12. August 2026
Der Gemeinderat
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