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Baupublikation

GesuchstellerAPG|SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Daniel Zurbriggen, Giesshubelstrasse 4, 8027 Zürich
ProjektverfasserAPG|SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Daniel Zurbriggen, Giesshubelstrasse 4, 8027 Zürich
BauvorhabenAnbringen von F12 Plakatwerbeträger an Fassade des Velounterstandes für den wöchentlichen Plakatanschlag von Fremdwerbung
StandortBahnhofstrasse 16b, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 3126
NutzungszoneUeO Nr. 58 «Bahnhofgebiet Mitte» - Baufeld 2 ; Gewässerschutzbereich Au
Planauflage- und EinsprachestelleBau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflage- und Einsprachefrist18.07.2025 - 18.08.2025

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.


Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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