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5. Sitzung Grosser Gemeinderat vom 14.09.2026

Der GGR hat an seiner Sitzung vom 14.09.2026 folgende Beschüsse gefasst:

Abschliessende Genehmigung

  • Richtlinien + Zielsetzungen 2026 – 2029 mit Kenntnisnahme der unterbreiteten Massnahmen.
  • Rahmenkredit für das Projekt «Verwaltungsorganisation 2030» von Fr. 350'000.00, welcher die Auswahl und Beauftragung eines Beratungsunternehmens, die Analyse der bestehenden Or-ganisation, den partizipativen Entwicklungsprozess, die Erarbeitung der Soll-Organisation, die Umsetzungsplanung und die Begleitung der Umsetzungsphase umfasst sowie die Ermächti-gung des GR, den Kredit innerhalb des beschriebenen Projektumfangs nach Projektphasen und Meilensteinen freizugeben und erforderliche Aufträge zu vergeben.
  • Verpflichtungskredits von Fr. 800'000.00 (Spezialfinanzierung Abfall) für die Ersatzbeschaffung des Kehrichtfahrzeugs Scania G410 (Jahrgang 2018) inkl. teuerungsbedingten Mehrkosten.
  • Verpflichtungskredit von Fr. 537'000.00 für den Ersatz der Storen beim alten Grentschelschul-haus an der Hardernstrasse 4.
  • Landabgabe in der Industriezone Süd an die a energie AG, Schüpfen, mit einem Baurecht für den Halt von 4’200m2 zum Landpreis Fr. 240.00, Zinssatz 3 % und Baurechtsdauer von 50 Jahre.
  • Landabgabe in der Industriezone Süd an Kämpf Gartenbau AG Lyss mit einem Baurecht für den Halt von 2’500m2 zum Landpreis Fr. 240.00, Zinssatz 3 % und Baurechtsdauer von 50 Jahre.


Parlamentarische Vorstösse

  • Rückzug
  • - Postulat Steffe Cathrine «Sicherheit auf den Schulwegen jetzt!» (Nr. 2026/2)
  • Erheblicherklärung
    - Motion überparteilich «Änderung GGR-Geschäftsordnung: Dringliche Motionen und Postulate» (Nr. 2026/15)
    - Postulat überparteilich «Sicherheit der Schulwege erhöhen» (Nr. 2026/9)
  • Beantwortung
    - Interpellation SP «Ist der Boden in Lyss PFAS belastet?» (Nr. 2026/14)
    - Interpellation Grüne/SP «Welche Haltung vertritt die Gemeinde Lyss betreffend Abschaffung
       Obligatorium Sportunterricht?» (Nr. 2026/18)
    - Interpellation Grüne/SP «Öffentlichkeitsprinzip und Schweigepflicht» (Nr. 2026/19)
    - Interpellation SP «Nationale Kampagne gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt» (Nr. 2026/21)


Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 524 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 19.10.2026 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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