Der GGR hat an der Sitzung vom 08.12.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Genehmigung unter Vorbehalt fakultatives Referendum:
• Fondsreglement über das Nachlassvermögen von Rosmarie Johanna Kaltenrieder (Nr. 145) mit
Inkraftsetzung per 01.01.2026 und ermächtigt den GR die Wohnung zum bestmöglichen Preis zu
veräussern.
Kenntnisnahme:
• Legislaturendbericht R+Z 2022 – 2025
Parlamentarische Vorstösse:
• Erheblicherklärung des Postulats (umgewandelt aus Motion) der SP, „Private elektronische Geräte
gehören nicht in die Volksschulen“, 2025/9 und Abschreibung als erfüllt.
• Erheblicherklärung des Postulats der Mitte, "Zwischennutzung als Pausenplatz des alten
Werkhofareals", 2025/08, Kenntnisnahme der Beantwortung und Abschreibung als erfüllt.
• Erheblicherklärung des Postulats FDP, "Nutzung Aula für Vereine auch während Ferienzeiten
möglich"; 2025/7 und Genehmigung der Fristverlängerung bis 31.03.2027 für den einjährigen Versuch
mit der Aula Grentschel.
• Erheblicherklärung des Postulats Fraktion SP + Jungi, «Quadratische Kreuzung Bahnhofstrasse»,
2025/10.
• Kenntnis der Beantwortung des Postulats FDP/GLP, „Belebung des Lysser Städtchens hinsichtlich
Gewerbe und Lebensqualität “ und Abschreibung als erfüllt.
Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 12.01.02026 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Namens des Grossen Gemeinderates Lyss
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