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24. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 13.12.2021

Schulreglement (Nr. 077); Teilrevision; Genehmigung
Der GGR genehmigt die Änderungen im Schulreglement und setzt diese per 01.01.2022 in Kraft.

Richtlinien+Zielsetzungen 2018 - 2021; Stand Massnahmenumsetzung; Kenntnisnahme

Der GGR nimmt Kenntnis von der Umsetzung der Richtlinien+Zielsetzungen 2018 – 2021.

Generell Entwässerungsplanung; 5. GEP-Rahmenkredit; Kreditabrechnung

Der GGR genehmigt die Verpflichtungskreditabrechnung des 5. GEP-Rahmenkredits im Betrag von
Fr. 2'414'110.30 mit einer Kostenüberschreitung von Fr. 14'110.30 (Kredit Fr. 2‘400‘000.00).

Genereller Entwässerungsplan (GEP); 7. Kreditantrag

Der GGR …
• nimmt Kenntnis vom Stand des 6. GEP-Rahmenkredits, welcher am 25.02.2019 gesprochen wurde.
• bewilligt einen 7. GEP-Rahmenkredit von wiederum Fr. 2‘400‘000.00 für die Jahre
    2022 - 2024, inklusive der Zustandserhebung von privaten Hausanschlussleitungen.
• Die Finanzierung erfolgt zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser.

Umsetzung neue Struktur Volksschule Lyss; Kreditabrechnung Rahmenkredit

Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung des Rahmenkredits «Umsetzung neue Struktur Volksschule Lyss» im Betrag von Fr. 961'535.00 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 238'465.00 (Kredit Fr. 1'200'000.00).

Postulat Die Mitte+glp; "Fussgängerstreifen in den Tempo 30 Zonen Bielstrasse/Aarbergstrasse"
(Nr. 08/2021); Stellungnahme

Im Postulat der Mitte+glp, «Fussgängerstreifen in den Tempo-30-Zonen Bielstrasse / Aarbergstrasse» ...
• lehnt der GGR ab, an ausgewählten Orten der Tempo-30-Zonen wieder Fussgängerstreifen
    einzuführen.
• erklärt der GGR die Umwandlung von Tempo 30-Zonen in Tempo-20-Zonen, als erheblich.

Postulat FDP; Aufschub nicht dringlicher Strassensanierungen im Zentrum Lyss bis 2026 (Nr. 12/2021); Stellungnahme
Der GGR lehnt das Postulat FDP «Aufschub nicht dringlicher Strassensanierungen im Zentrum Lyss bis 2026» (Nr. 12/2021) ab.

Interpellation SP/Grüne; "Stand Altlastensanierung Schiessstände in Verantwortung der Gemeinde"
(Nr. 18/2021); Beantwortung

Der GGR nimmt von der Beantwortung der Interpellation SP/Grüne; "Stand Altlastensanierung Schiessstände in Verantwortung der Gemeinde" (Nr. 18/2021).

Orientierungen; Kulturfabrik (KUFA); Finanzieller Stand; Information
Der GGR nimmt Kenntnis.


Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung (Schulreglement; Teilrevision / Genereller Entwässerungsplan (GEP); 7. Kreditantrag) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1 + Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 522 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 16.01.2022 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlus-ses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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