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2. Sitzung Grosser Gemeinderat vom 02.03.2026

Der GGR hat an der Sitzung vom 02.03.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Genehmigung, unter Vorbehalt fakultatives Referendum:
• Projekt Wärmeverbund Lyss (Ortsteil Busswil); Beteiligung Gemeinde Lyss an Finanzierung mit   
    Gesamt-Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 1'359'000.00 bestehend aus
   - Darlehen an die Betreibergesellschaft von Fr. 800'000.00
   - Entwidmung Teilstück der Parzelle Nr. 2/36 im Wert von Fr. 279'000.00
   - Rückbau der gemeindeeigenen Liegenschaft am Chasseralweg 2 (Einfamilienhaus) mit einem 
      Verpflichtungskredit von Fr. 80'000.00
   - Anschlusskosten für Schulhaus und Feuerwehrmagazin Busswil im Umfang von Fr. 200'000.00
• Arealplanung Bödeli; Genehmigung im Rahmen seiner Zuständigkeiten
    - Veräusserung der Liegenschaft Bödeli 9/11, Parzelle Nr. 2023 für mind. Fr. 1.95 Mio
    - Abgabe im Baurecht der Parzellen 2023, 2035, 2062 und 1730
    - Kenntnisahme beabsichtigtes Zuschlagsverfahren
    - Ermächtigung an den Gemeinderat zur Umsetzung
• Änderung des Ortspolizeireglements mit Änderung von Art. 33 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 und
   Art. 38 Abs. 1 + 2 betreffend Nachtruhe während den Sommermonaten, mit Inkrafttreten per
   01.06.2026 und Abschreibung Postulat Mitte/GLP «Änderung der Nachtruhe während den
   Sommermonaten» 2023/6.
• Aufhebung der Überbauungsordnung 1/86 «Alters- und Pflegeheim Lyss-Busswil» am Mühleplatz
   (Nr. 30 «Altersheim»).
• Genehmigung des neuen Nutzungsvertrages des Sportzentrums Grien mit dem VBS / Armasuisse.

Abschliessende Genehmigung:
• Verpflichtungskredit von Fr. 220'000.00 für den Kauf von zwei Photovoltaikanlagen und den Verkauf
    der 381 Genossenschaftsanteile der Solargenossenschaft Lyss in der Höhe von Fr. 152'400.00.
• Verkauf der beiden Wohnungen am Friedhofweg 5 in Busswil für die Summe von Fr. 720'000.00 an die
    Staneg AG.

Parlamentarische Vorstösse:
Erheblicherklärung
• Überparteiliches Postulat (umgewandelt aus Motion) «Erstellung einer Arealplanung Freizeitanlage
    Sonnhalde» (Nr. 2025/1. Die Beantwortungsfrist wird auf 2 Jahre festgesetzt.
• Postulat «Einführung PubliBike» (Nr. 2025/18).
• Postulat GLP/Mitte «Bürokratieabbau bei Wahlen (Vereinfachung administrativer Wahl-
    vorbereitungen) (Nr. 2025/20).
• Postulat FDP «Sommerliche Überhitzung wirksam bekämpfen – für ein gutes Schulklima in Lyss
    Busswil» (Nr. 2025/17).
Abschreibung
• Postulat GLP/Mitte "Pilotprojekt Smartvote" (Nr. 2024/12) als erfüllt.
Ablehnung
• Motion SP/EVP «Änderung Art. 8 Abs. 2 Gemeindeordnung (Unvereinbarkeit) 2025/24.
• Postulat SP «Die Gemeinde als Spielverderber? Fussballtore zurück ins Stigli» (Nr. 2025/19).
• Postulat Jugendrat «Kinderfreundliche Gemeinde Lyss? Dann auch Fussball im Stigli!» (Nr. 2025/22).


Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Ge-meindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 07.04.2026 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.



Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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