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16. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 14.09.2020

Pensionskasse; Wechsel vom Vorsorgewerk Lyss zum gemeinschaftlichen Vorsorgewerk PKE Energie Zürich per 01.01.2021; Beschluss
1. Der GGR beschliesst den Wechsel vom Vorsorgewerk Lyss in das gemeinschaftliche Vorsorgewerk
     der PKE Vorsorgestiftung Energie per 01.01.2021.
2. Für den Einkauf in die Wertschwankungsreserve (Differenz Deckungsgrad) genehmigt der GGR
     einen Verpflichtungskredit zu Lasten der Erfolgsrechnung in der Höhe von Fr. 1'352'647.00.
3. Für die Abfederung der Aufwandsbelastung im Jahr 2020 werden die aus dem Vorjahr
     vorgenommenen passiven Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von Fr. 1.4 Mio. aufgelöst.


Entwicklung Areal "Schulgasse-Kreuzgasse-Hauptstrasse" (Gnossi); Zonenplanänderung; Überbauungsordnung (UeO) Nr. 70 "Schulgasse-Kreuzgasse-Hauptstrasse"; Genehmigung
Der GGR beschliesst im Rahmen der Entwicklung des Areals "Schulgasse-Kreuzgasse-Hauptstrasse"
• die Zonenplanänderung Areal zur UeO Nr. 70 «Schulgasse-Kreuzgasse-Hauptstrasse»
• die Überbauungsordnung Nr. 70 «Schulgasse-Kreuzgasse-Hauptstrasse» nach Art. 88 BauG,
    bestehend aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften.


Projekt Medien + Informatik Volksschule Lyss; Teilprojekt 2; Beschaffung Geräte und Clients; Rahmenkredit

Der GGR beschliesst
• einen Rahmenkredit von Fr. 2'000'000.00 für die Beschaffung der Geräte und Clients an den
    Schulstandorten Lyss.
• Teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt und werden bei der
     Verpflichtungskreditabrechnung aufgezeigt.
• Die jährlich wiederkehrenden Folgekosten für Support, Lizenzen, Software und Geräte zu Lasten
    der Erfolgsrechnung gem. Tabelle im Mitbericht der Abteilung Finanzen werden zur Kenntnis
    genommen.
• Mit dem Vollzug wird der GR beauftragt. Der GR wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige
    Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern.
    Der GR kann diese Kompetenz an die zuständige Abteilung delegieren.


Motion FDP "Verankerung des Sports in der Behördenstruktur"; (Nr. 05/2017); Stand
Der GGR nimmt Kenntnis.


Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung (Pensionskasse; Wechsel vom Vorsorgewerk Lyss zum gemeinschaftlichen Vorsorgewerk PKE Energie Zürich per 01.01.2021 / Entwicklung Areal "Schulgasse-Kreuzgasse-Hauptstrasse" (Gnossi); Zonenplanänderung; Überbauungsordnung (UeO) Nr. 70 "Schulgasse-Kreuzgasse-Hauptstrasse" / Projekt Medien + Informatik Volksschule Lyss; Teilprojekt 2; Beschaffung Geräte und Clients; Rahmenkredit) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1 + Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 519 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 18.10.2020 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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