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14. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 24.02.2020

Baurecht Nr. 2309; Parzelle Nr. 1298; Alterssiedlungen Lyss; Verlängerung
Der GGR verlängert das Baurecht Nr. 2309 auf der Parzelle Nr. 1298 um 50 Jahre (31.12.2070) zu den bisherigen Konditionen.

Hauptstrasse; Kanalisationsersatz; Altersheim - Hirschenplatz; Teuerungsbedingte Anpassung Baukredit; Nachkredit
Der GGR beschliesst …
• die teuerungsbedingte Anpassung des am 27.06.2005 gesprochenen Baukredits für den
    Kanalisationsersatz Hauptstrasse im Bereich Altersheim bis Hirschenplatz von Fr. 626.000.00 auf 
    Fr. 770'000.00 (Nachkredit Fr. 144‘000.00).
• weitere teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt (für die Berechnung der Teuerung
    wird der Baupreisindex Espace Mittelland Tiefbau verwendet).
• mit dem Vollzug wird der GR beauftragt. Der GR wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige
    Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern.
    Der GR kann diese Kompetenz an die zuständige Abteilung delegieren.

Busswil; Sanierung Kappelgasse und Höhenweg und Neubau eines Gehweges; Kreditabrechnnung
Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung betreffend …
• die Sanierung Kappelgasse und des Höhenweges im Betrag von Fr. 683‘179.75 mit einer
    Kostenunterschreitung von Fr. 326‘820.25 (Bruttokredit Fr. 1‘010 ‘000.00).
• die Sanierung der Kanalisation im Bereich der Kappelgasse und des Höhenweges im Betrag von
    Fr. 506‘310.15 einer Kostenunterschreitung von Fr. 263‘689.85 (Bruttokredit Fr. 770‘000.00).

Sanierung Industriering Teil Süd; Kreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung betreffend …
• die Sanierung des Industrierings Teil Süd im Betrag von Fr. 2‘171‘936.25, mit einer
    Kostenunterschreitung von Fr. 368‘063.75 (Bruttokredit Fr. 2‘540‘000.00).
• die Sanierung der Kanalisation im Bereich des Industrierings Teil Süd im Betrag von Fr. 506‘359.45,
    mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 413‘640.55 (Bruttokredit Fr. 920‘000.00).

Rad- und Fusswegverbindung Lyssbachpark - Schachenweg; Kreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung betreffend den Neubau des Radweges im Abschnitt Lyssbachpark bis Schachenweg/Industriering im Betrag von Fr. 1‘935‘095.15, mit einer Kostenüberschreitung von Fr. 147‘095.15 (Bruttokredit Fr. 1‘788‘000.00).
Der Gemeindeanteil liegt nach Abzug der Beiträge Dritter bei Fr. 906‘972.15.

Seelandhalle; Ersatz Eishockeybanden; Kreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Verpflichtungskreditabrechnung betreffend den Ersatz der Eishockeybanden im Betrag von Fr. 249‘062.30 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 30‘937.70 (Bruttokredit Fr. 280‘000.00).

Umrüsten Strassenlampennetz auf LED; Schlussabrechnung
Der GGR genehmigt die Rahmenkreditabrechnung betreffend das Umrüsten des Strassenlampennetz auf LED im Betrag von Fr. 1‘403‘828.10 mit einer Kostenüberschreitung von Fr. 103‘828.10 (Bruttokredit Fr. 1‘300‘000.00).

Postulat SVP; "Abstimmungsunterlagen mit Argumenten und Gegenargumenten" (Nr. 11/2018); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung des Postulats SVP "Abstimmungsunterlagen mit Argumenten und Gegenargumenten" (Nr. 11/2018) und schreibt dieses als erfüllt ab.

Postulat FDP "Einführung E-Government / elektronische Dienstleistungen in der Gemeinde" (Nr. 05/2018); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung des Postulats FDP "Einführung E-Government / elektronische Dienstleistungen in der Gemeinde" (Nr. 05/2018) und schreibt dieses als erfüllt ab.

Postulat SP/Grüne; "Integration der Alpenstrasse in die Tempo 30 Zone" (Nr. 06/2019); Stellungnahme

Der GGR erklärt das Postulat SP/Grüne, "Integration der Alpenstrasse in die Tempo 30 Zone" (Nr. 06/2019)“ als erheblich.

Interpellation glp und BDP; Wohnen im Alter (Nr. 17/2019); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation glp/BDP; "Wohnen im Alter"; (Nr.17/2019).

Richtlinien+Zielsetzungen 2018 - 2021; Controlling Legislatur-Halbzeit; Kenntnisnahme
Der GGR nimmt Kenntnis vom Halblegislaturstand per Ende 2019 der Richtlinien+Zielsetzungen 2018 – 2021.

Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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