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12.-Sitzung-Grosser-Gemeinderat-Lyss-vom-06.11.2023

Budget 2024 / Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 – 2028
Der GGR beschliesst, ...
1) das Budget 2024 mit einem Defizit von Fr. 1'098'945.00 im allgemeinen Haushalt, bzw.  
     Fr. 1'538'505.00 im Gesamthaushalt (inkl. Spezialfinanzierungen).
2) die Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn,
      Kapital) beträgt das 1,60-fache des kantonalen Einheitsansatzes (unverändert).
3) die Liegenschaftssteuer beträgt unverändert 1,0 Promille des amtlichen Wertes.
4) das Globalbudget mit den vorgelegten Indikatoren und Standards.
5) den Finanzplan 2023 – 2028 und der GGR nimmt Kenntnis vom Investitionsprogramm.

Motion SVP "Lyss wirklich leben lassen" (2023/3); Stellungnahme
Der GGR lehnt die Motion SVP „Lyss wirklich leben lassen“ (Nr. 2023/3) ab.

Postulat SP/Grüne + glp + BDP; «Familienabonnement für Parkschwimmbad» (Nr. 07/2020); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung des Postulats SP/Grüne + glp + BDP; «Familienabonnement für Parkschwimmbad» (Nr. 07/2020) und schreibt dieses als erfüllt ab.

Postulat SP/Grüne "Verschiebung der Ampel- und Blitz-Anlage beim Zebrastreifen BWZ-Strub AG zum Zebrastreifen Parkplatz BWZ-Grentschel" (Nr. 15/2021); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung des Postulats SP/Grüne "Verschiebung der Ampel- und Blitz-Anlage beim Zebrastreifen BWZ-Strub AG zum Zebrastreifen Parkplatz BWZ-Grentschel" (Nr. 15/2021) und schreibt das Postulat als erfüllt ab.

Dringliche Motion SVP; "Errichtung von Fussgängerstreifen an der Bielstrasse und Aarbergstrasse"; 2023/8
Der GGR hat die Motion als dringlich erklärt.


Fakultative Volksabstimmung
Zu dem Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Budget 2024) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 523 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 11.12.2023 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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