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Waldbrandgefahr! Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe

30.07.2018

Das Regierungsstatthalteramt Seeland hat für den Verwaltungskreis Seeland und damit auch für die Gemeinde Lyss ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe erlassen. Dies bedeutet, im Wald und bis zu 200m Distanz zum Wald dürften keine Feuer entfacht und auch kein Feuerwerk abgebrannt werden. Auch auf und in der Nähe von Stoppelfeldern dürfen keine Feuerwerke abgebrannt werden.

Im Verwaltungskreis Seeland und damit auch in der Gemeinde Lyss gilt ab sofort folgendes:

  • Keine Feuer oder Feuerwerk im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 200m)
  • Keine Feuerwerk auf oder in der Nähe von Stoppelfeldern
  • Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend einzusetzen und dürfen nur auf befestigtem Untergrund abgebrannt werden

Halten Sie einen Eimer Wasser bereit, um Funkenflug oder einen entstehenden Brand sofort löschen zu können. Bei Feuerausbruch sofortige Alarmierung der Feuerwehr über 118!


Siehe offizielle Medienmitteilung der Regierungsstatthalterämter:

Medienmitteilung der Regierungsstatthalterämter


Aktuelle Information des Kantons zur Waldbrandgefahr:

www.be.ch/waldbrandgefahr

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