Gesuchsteller | Emil Hans Arn-Burri, Grenzstrasse 6, 3250 Lyss |
Projektverfasser | 115 West Architekten GmbH, Zentralstrasse 115, 2503 Biel |
Bauvorhaben | Erweiterung best. Industriebau; Anpassung Umgebung; Erstellen von 2 zusätzlichen Parkplätzen |
Standort | Grenzstrasse 6; Parzelle Nr. 2277 |
Nutzungszone | Gewässerschutzbereich B; Arbeitszone gemäss Überbauungsordnung UeO Nr. 3 "Grien Nord" |
Ausnahmen | Geringfügige Unterschreitung der Baulinie (Art. 5 UeV) |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 13.07.2018 bis 13.08.2018 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren und Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Artikel 31, Absatz 4, Baugesetz BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Artikel 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lyss, 10.07.2018 Bau + Planung Lyss
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2023 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".