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Steuererklärung - wo einreichen

Steuererklärung - wo einreichen
Finanzen & Informatik, Steuerregisterführung

Die ausgefüllte und persönlich unterzeichnete Steuererklärung reichen Sie mit den geforderten Bescheinigungen und Belegen beim Steuerbüro der Gemeinde Lyss ein. Bei der elektronisch erfassten Steuererklärung können Sie die ausgedruckte Freigabequittung unterschreiben und mit den nötigen Bescheinigungen und Belegen beim Steuerbüro Lyss einreichen.

Es gelten folgende Fristen:

  • für Angestellte der 15. März
  • für Beteiligte an Miteigentum und Erbengemeinschaften der 15. März
  • für selbständig Erwerbende der 15. Mai

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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