Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Nielacher» B04-3, im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Umnutzung in öffentlichen Gastgewerbe- und Hotelbetrieb (nachträgliches Baugesuch)
Ersatz der bestehenden Elektroheizung durch eine aussen-aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe
Geringfügige Änderung der Zone für Sport und Freizeitanlagen ZSF E Schiessanlage «Grüebli» Hardern, im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV); Beschluss des Gemeinderats
Neubau von zwei Wärme- und einer Wasserleitung
Neubau Aussensauna auf Dachterasse
Übersicht Beschlüsse
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Ersatz der Elektrospeicherheizung durch eine aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe
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