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  <?xml-stylesheet href="https://www.lyss.ch/wGlobal/wGlobal/layout/styles/rss.css" type="text/css"?><rss version="2.0"><channel><title>Aktuelle Publikationen als RSS</title><link>https://www.lyss.ch</link><description>Aktuelle Publikationen als RSS Feed</description><language>de-de</language><pubDate>Sun, 05 Jul 2026 12:11:49 +0200</pubDate><item><title>4. Sitzung Grosser Gemeinderat vom 29.06.2026</title><description>Der GGR hat an der Sitzung vom 29.06.2026 folgende Beschlüsse gefasst:Genehmigung unter Vorbehalt fakultatives Referendum:•	Nachkredit über Fr. 750'000.00 für die Projektierung des Parkschwimmbads und der Aussenan-lage Grien (bisher Fr. 2'040'000.00; neu Fr. 2'790'000.00).Abschliessende Genehmigung:•	Verwaltungsberichts 2025.•	Verabschiedung der Leistungsvorgaben zuhanden der Budgetierung 2027.•	Verpflichtungskredit von Fr. 400'000.00 für die Neugestaltung des Friedhofs Lyss.•	Verpflichtungskreditabrechnung «Bahnhof Lyss; Personenaufzüge; Massnahmen» mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 79'612.40. (Kredit Fr. 240‘000.00; Nettoabrechnung Fr. 160'387.60).•	Verpflichtungskreditabrechnung «Sanierung Aarbergstrasse (Abschnitt Alter Viehmarkt bis Alter Friedhof)» mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 255'927.60. (Kredit Fr. 880'000.00; Nettoab-rechnung Fr. 624'072.40).Wahlen:•	Fahrni Jacqueline (SP) für die laufende Legislatur 2026 – 2029 in die Parlamentskommission Sicherheit, Liegenschaften + Sport. Parlamentarische Vorstösse:•	Erheblicherklärung&#160; &#160; - Dringliches Postulat SVP «Leitbild "EINE Schule Lyss" soll wirklich gelebt werden! » (Nr. 2026/8).&#160; &#160; - Postulat «VERD: attraktives Zahlungsmittel für unser Gewerbe und die Lysser Bevölkerung –&#160; &#160; &#160; &#160; &#160; &#160; &#160; &#160; Aktivierung des Gemeindetopfs» (Nr. 2026/10).•	Fristverlängerung&#160; &#160; - Dringliches Postulats FDP «Klare Regeln für öffentliche Veranstaltungen für alle» (Nr. 2025/14) bis 02.11.2026.&#160; &#160;- Dringlichen Postulats SP «Bessere Unterstützung für Vereine» (Nr. 2025/15) bis 02.11.2026.•	Ablehnung&#160; &#160; - Motion SVP «Austritt aus dem Trägerverein Energiestadt - Sachpolitik anstelle von Luxus-labels» (Nr. 2026/1).•	Abschreibung&#160; &#160; - Dringliches Postulat SVP «Überprüfung aktuelle finanzielle Situation Kufa und deren Aus-wirkungen auf die Gemeinde Lyss und die Nachbargemeinden» (Nr. 2026/7).•	Kenntnisnahme&#160; &#160; - Beantwortung der Interpellation FDP; «Label Energiestadt Gold - Neubeurteilung im Licht der massiven Verkürzung vom Erreichungskriterium "klimaneutrale Verwaltung" von 2050 auf neu 2040» (Nr. 2026/3).Fakultative VolksabstimmungZu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Ge-meindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 03.08.2026 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.                                          </description><link>https://www.lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Pressemitteilung-Sitzung-des-Grossen-Gemeinderates-GGR-Lyss.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Tue, 30 Jun 2026 17:13:34 +0200</pubDate><modDate>Tue, 30 Jun 2026 17:20:01 +0200</modDate></item><item><title>Sitzung Gemeinderat 29.06.2026</title><description>Der GR hat an der Sitzung vom 29.06.2026 folgende Beschlüsse gefasst:Gemeinderat priorisiert Investitionen und stärkt finanziellen Handlungsspielraum.Der Gemeinderat Lyss hat im Rahmen der Finanzplanung 2026–2031 das zukünftige Investiti-onsprogramm überprüft und eine Priorisierung der vorgesehenen Projekte beschlossen. Mit die-sem Entscheid wird die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde gestärkt, ohne auf wichtige Entwicklungs- und Infrastrukturvorhaben zu verzichten.Die Gemeinde Lyss steht in den kommenden Jahren vor bedeutenden Investitionen in den Be-reichen Bildung, Sport, Verkehr und öffentliche Infrastruktur. Um diese Herausforderungen nachhaltig bewältigen zu können, wurden verschiedene Szenarien hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen geprüft. Die nun beschlossene Variante sieht vor, den Neubau der Eissporthalle in eine spätere Finanzplanperiode zu verschieben. Zudem wird die Erweiterung und Sanierung des Sportzentrums Grien etappiert umgesetzt. Alle übrigen priorisierten Projekte bleiben Be-standteil der Finanzplanung.Durch diese zeitliche Staffelung reduziert sich das Investitionsvolumen innerhalb der Finanz-planperiode 2026–2031 deutlich. Gleichzeitig kann die Entwicklung der Verschuldung gebremst und die Belastung der Erfolgsrechnung reduziert werden. Damit schafft sich die Gemeinde zu-sätzlichen Handlungsspielraum für zukünftige Investitionen und kann flexibler auf neue Bedürf-nisse und Herausforderungen reagieren.Trotz dieser Priorisierung stehen weiterhin ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung, um not-wendige Investitionen im Schulraum, im Tiefbau sowie bei weiteren Hochbauprojekten kurzfristig auszulösen. Die Gemeinde bleibt damit in der Lage, auf Bevölkerungswachstum, veränderte An-forderungen oder dringliche Infrastrukturbedürfnisse angemessen zu reagieren. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesem Entscheid eine ausgewogene Lösung gefunden zu haben. Die langfristige Entwicklung der Gemeinde wird weiterhin sichergestellt, gleichzeitig wer-den die finanziellen Risiken reduziert und die Stabilität des Gemeindehaushalts gestärkt.Mit der beschlossenen Variante weist die Finanzplanung bis 2031 weiterhin positive Ergebnisse aus und gewährleistet eine nachhaltige Finanzierung der anstehenden Investitionen.
Gemeinde Lyss bilanziert Evolon-Beteiligung zum Nominalwert.Im Zusammenhang mit der Fusion der Energie Seeland AG (ESAG) mit der Evolon AG hat der Gemeinderat Lyss die bilanzielle Behandlung der neuen Beteiligung festgelegt. Die Gemeinde hält neu 7'130 Aktien der Evolon AG mit einem Nominalwert von je Fr. 1'000.00. Die Beteiligung wird deshalb mit 7.13 Mio. Franken im Verwaltungsvermögen bilanziert. Gegenüber dem bisheri-gen Buchwert der ESAG-Beteiligung von 5.5 Mio. Franken ergibt sich ein einmaliger Buchgewinn von 1.63 Mio. Franken, der in der Jahresrechnung 2025 ausgewiesen wird.Der Entscheid stützt sich auf die Beurteilung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR), wonach die Bilanzierung zum Nominalwert der vorgesehenen Bewertungs-systematik für Beteiligungen im Verwaltungsvermögen entspricht.Eine Bewertung zum im Rahmen der Fusion ermittelten Unternehmenswert hätte zwar einen rein buchhalterischen Aufwertungsgewinn von über 50 Mio. Franken ergeben. Da dieser jedoch kei-nen Geldzufluss auslöst und künftige Werthaltigkeitsprüfungen erschweren würde, entschied sich der Gemeinderat für die vorsichtige und nachhaltige Bilanzierung zum Nominalwert.Die finanzielle Situation der Gemeinde bleibt unverändert. Insbesondere ergeben sich weder zu-sätzliche liquide Mittel noch Auswirkungen auf die operative Tätigkeit. Über den wirtschaftlichen Wert der Beteiligung wird weiterhin transparent im Rahmen der Jahresrechnung informiert.</description><link>https://www.lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Medienmitteilung-29.06.2026.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Tue, 30 Jun 2026 16:52:09 +0200</pubDate><modDate>Wed, 01 Jul 2026 14:08:56 +0200</modDate></item><item><title>Ab 2027 geht die Velostation Lyss neue Wege</title><description>Der Betrieb der Velostation Lyss verändert sich ab 01.01.2027. Sie wird nicht mehr als kommunales Integrationsangebot geführt. Die Veloparkplätze des kostenpflichtigen bewachten Teils der Velostation werden in unbewachte Veloparkplätze umgewandelt. Die Dienstleistungen der Velowerkstatt werden entfallen. Nebst diesen beiden Veränderungen bleibt die Situation für die Nutzenden der Velostation gleich.Seit dem Neubau und der Eröffnung der Velostation Lyss am 01.01.2010 wird die Velostation Lyss als kommunales Integrationsangebot betrieben. Die Teilnehmenden des Integrationsangebots sind Personen, welche Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Sie kümmern sich um den Zutritt zum bewachten und kostenpflichtigen Teil der Velostation und die Entsorgung nicht mehr genutzter Fahrräder. Zudem reinigen sie das Gebäude und einen definierten Bereich des Aussenraums. Auch betreiben sie eine kleine Velowerkstatt für einfache Reparaturen und die Instandstellung von Occasionsvelos zum Verkauf. Die Gemeinde Lyss hat mit der gadPLUS AG, Biel, seit Eröffnung der Velostation einen Leistungsvertrag für die Betreuung der Teilnehmer und die Sicherstellung der Dienstleistungen.Im letzten Jahr zeigte sich die Dringlichkeit, das Zutrittssystem des bewachten Teils der Velostation zu ersetzen. Die Gemeinde Lyss nahm dies zum Anlass, die Situation der Velostation umfassend zu analysieren und Entscheidungen für neue Wege in die Zukunft zu fällen. Nebst dem Investitionsbedarf zeigte die Situationsanalyse, dass die Sicherstellung des Betriebs mit Teilnehmenden des kommunalen Integrationsangebots längerfristig nicht gesichert ist. Der Gemeinderat wägte verschiedene Lösungsvarianten und deren Vor- und Nachteile gegeneinander ab. Er fällte an der Sitzung vom 11.05.2026 einen Richtungsentscheid. Auf die Investition in ein neues Zutrittssystem soll aus Aufwand- und Nutzenüberlegungen verzichtet werden. Anstelle des kommunalen Integrationsangebots sollen alternative Lösungen für die Reinigung und die Entsorgung nicht mehr genutzter Fahrräder gefunden werden. Zudem sollen Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor Diebstahl und Vandalismus geprüft werden.Leider werden die Nutzenden der Velostation in Zukunft während des Tages keinem Personal mehr begegnen und nicht weiter von den Dienstleistungen profitieren können. Von heute 5 Teilnehmern des Integrationsangebots sind 2 Personen seit 16 und 13 Jahren in der Velostation tätig. Alle 5 Personen werden für ihre Arbeit in der Velostation verdankt. Mit ihnen zusammen werden nun mögliche alternative Tätigkeiten eruiert.                                          </description><link>https://www.lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Medieninformation-Wegfall-Kommunales-Integrationsangebot-Velostation-Lyss.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Mon, 29 Jun 2026 10:01:02 +0200</pubDate><modDate>Mon, 29 Jun 2026 10:04:14 +0200</modDate></item><item><title>Neues an den Lysser Schulen auf das Schuljahr 2026/2027</title><description>Personelle Wechsel und Anpassungen der FörderangeboteWechsel in der SchulleitungNach 29 Jahren als Schulleiterin in Lyss darf Roth Andrea Ende des Schuljahres in den wohlverdienten Ruhestand treten. Die Gemeinde Lyss dankt ihr für die langjährige Treue sowie ihr grosse Engagement zugunsten der Lysser Schulen. Die Nachfolge als Schulleiter am Schulstandort Lyssbach übernimmt per 01.08.2026 Villiger Philippe. Er führt derzeit die Gesamtschule Schüpberg. Auch am Schulstandort Stegmatt kann das Schulleitungsteam vervollständigt werden. Regenscheit Daniel wechselt auf das neue Schuljahr von seiner bisherigen Tätigkeit als Klassenlehrperson in die Schulleitung.Die Gemeinde Lyss wünscht den neu gewählten Schulleitern für ihre neuen Aufgaben viel Erfolg. Anpassungen im FörderangebotDer Stützpunkt Busswil des Gemeindeverbands IF Büren wird auf das nächste Schuljahr aufgehoben. Gleichzeitig werden in der Volksschule Lyss die separativen Einschulungsklassen sowie die Klassen zur besonderen Förderung nicht mehr weitergeführt. An deren Stelle werden an jedem Schulstandort eine zweijährige Einschulung sowie Förderunterricht angeboten. Dank diesen neuen Unterrichtsgefässen kann auf die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schülern zielführender, rascher und an jedem Standort eingegangen werden. Weiterhin zentral angeboten werden die Psychomotorik und Logopädie an der Schule Stegmatt, die Begabtenförderung an der Schule Lyssbach sowie die Logopädie in der Schule Busswil.                                          </description><link>https://www.lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Medienmitteilung-Neues-an-den-Lysser-Schulen-auf-das-Schuljahr-2026-2027.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Mon, 29 Jun 2026 09:31:36 +0200</pubDate><modDate>Mon, 29 Jun 2026 09:35:08 +0200</modDate></item><item><title>Öffentliche Bekanntmachung Änderung Überbauungsordnung Nr. 55 Altersheim – Untere Mühle</title><description>Öffentliche BekanntmachungÄnderung Überbauungsordnung Nr. 55 «Altersheim – Untere Mühle»Genehmigung und Rechtsmittelbelehrung für BeschwerdeDas Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Lyss am 15. Dezember beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Nr. 55 «Altersheim – Untere Mühle» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 12. Juni 2026 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurde von Amtes wegen folgende Änderung vorgenommen:Im Anhang der Überbauungsvorschriften in den konstituierenden Elementen des Richtprojekt der Satz «...oberirdische Parkierung an der Schulgasse...» zu «...oberirdische Parkierung im halböffentlichen Aussenraum an der Schulgasse...» von Amtes wegen präzisiert wird.Gegen die Verfügung des AGR kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Seeland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen. Lyss, den 23.06.2026Namens des GemeinderatesAbteilung Bau + Planung                                          </description><link>https://www.lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Oeffentliche-Bekanntmachung-Aenderung-Ueberbauungsordnung-Nr.-55-Altersheim-Untere-Muehle.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Thu, 25 Jun 2026 13:33:06 +0200</pubDate><modDate>Thu, 25 Jun 2026 15:13:35 +0200</modDate></item><item><title>Baupublikation-Rudin-Heidi +Fritz</title><description>BauherrschaftRudin Heidi + Fritz, Oberer Aareweg 6a, 3250 LyssProjektverfasserRudin Heidi + Fritz, Oberer Aareweg 6a, 3250 LyssBauvorhaben&#160;Ersatz der Elektro Speicherheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-WärmepumpeStandort&#160;Oberer Aareweg 6a; Parzelle Nr. 2702Nutzungszone&#160;Mischzone M3b Gewässerschutzbereich AuPlanauflage- und EinsprachestelleAbteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, LyssAuflage- und Einsprachefrist&#160;26.06.2026 – 27.07.2026                                          </description><link>https://www.lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-Rudin-Heidi-Fritz.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Thu, 18 Jun 2026 14:51:15 +0200</pubDate><modDate>Thu, 18 Jun 2026 15:09:39 +0200</modDate></item><item><title>Baupublikation StWEG Hutti 23, Lyss p.A. Willy Tobler</title><description>BauherrschaftStWEG Hutti 23, Lyss p.A. Willy Tobler, Hutti 23, 3250 LyssProjektverfasserMurri Gebäudetechnik AG, Werkstrasse 31, 3250 LyssBauvorhabenErsatz best. Ölheizung durch aussenaufgestellte Luft/Wasser-WärmepumpeStandortLyss, Hutti 23; Parzelle Nr. 2928NutzungszoneWohnzone, W2, Wohnzone; Gewässerschutzbereich BPlanauflage- und EinsprachestelleBau + Planung, Bahnhofstrasse 10, Lyss&#160;Auflage- und Einsprachefrist&#160;26.06.2026 - 27.06.2026                                          </description><link>https://www.lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-StWEG-Hutti-23-Lyss-p.A.-Willy-Tobler.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Thu, 18 Jun 2026 13:49:39 +0200</pubDate><modDate>Thu, 18 Jun 2026 14:00:55 +0200</modDate></item><item><title>Baupublikation Walk-In-Lyss AG</title><description>GesuchstellerWalk-in-Lyss AGProjektverfasserHänzi Bauleitungen GmbH, Sonnhalderain 15, 3250 LyssBauvorhabenUmnutzung Ladenfläche in Ärztezentrum; Umbau Behandlungsraum in Raum für GastroenterologieStandortLyss, Hirschenplatz 4 + 8; Parzelle Nr. 1097NutzungszoneMischzone Kern MKa; Ortsbildschutzgebiet; Gewässerschutzbereich AuPlanauflage-und EinsprachestelleAbteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, LyssAuflage-und Einsprachefrisst19.06.2026 – 20.07.2026Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauGNutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.</description><link>https://www.lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Baupublikation-Walk-In-Lyss-AG.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Wed, 17 Jun 2026 15:13:41 +0200</pubDate><modDate>Wed, 17 Jun 2026 15:27:51 +0200</modDate></item><item><title>Geringfügige Änderung des Zonenplans 1 im Gebiet «Fichtenweg» </title><description>Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach  Art. 122 Abs. 7 BauV 
Geringfügige Änderung des Zonenplans 1 im Gebiet «Fichtenweg»
Der Gemeinderat Lyss bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19.06.2026 bis 20.07.2026, bei der Abteilung Bau&#160;+ Planung, 1. Stock, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss öffentlich auf.&#160;Änderung Zonenplan&#160;Kurzbericht
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Abteilung Bau + Planung, Lyss schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. 
Lyss, den 16.06.2026 
Namens des Gemeinderates Abteilung Bau + Planung                                           </description><link>https://www.lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Publikation-der-oeffentlichen-Auflage-von-geringfuegigen-Aenderungen-nach-Art.-122-Abs.-7-BauV.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Wed, 17 Jun 2026 10:33:29 +0200</pubDate><modDate>Thu, 25 Jun 2026 15:11:19 +0200</modDate></item><item><title>Sitzung Gemeinderat vom 15.06.2026</title><description>Der GR hat an der Sitzung vom 15.06.2026 folgenden Beschluss gefasst:• Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Erneuerung der Finanz- und IT-Infrastruktur von Fr. 126'000.00. Mit der Integration der Finanzplanung ins Abacus-System sowie der Modernisierung der Server-, Firewall- und WLAN-Infrastruktur werden die IT-Sicherheit und Systemstabilität erhöht und die Voraussetzungen für eine moderne und nachhaltige Verwaltungsinformatik geschaffen.                                          </description><link>https://www.lyss.ch/de/aktuelles/publikationen/meldungen/Sitzung-Gemeinderat-vom-15.06.2026.php</link><author>Gemeinde Lyss</author><pubDate>Wed, 17 Jun 2026 07:15:53 +0200</pubDate><modDate>Wed, 17 Jun 2026 07:22:04 +0200</modDate></item></channel></rss>
