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Zonenplan- und Baureglementsänderung

Geringfügige Zonenplan- und Baureglementsänderung ZSF E Schiessanlage «Grüebli» Hardern nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Lyss hat die vorerwähnte geringfügige Zonenplan- und Baureglementsänderung ZSF E «Grüebli» Hardern am 12. Mai 2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss

Der Gemeinderat
Gemeinde Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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