Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Die Mitwirkung wird im Sinne von Art. 58 Abs. 3 Bst. c des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) im Rahmen des Einspracheverfahrens durchgeführt. Mitwirkungseingaben, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.:22, Murten - Lyss
Gemeinde: Lyss
Vorhaben: 230.20557 / Umbau Bushaltestelle «Bahnhof Ost» Fahrtrichtung Büren
Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflagefrist ihre Anregungen und Hinweise, aber auch ihre Kritik, schriftlich bei der Auflagestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Bauge-setzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle: Gemeinde Lyss, Bau- und Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflagedauer: 9. Januar 2023 bis 8. Februar 2023
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt: Mit Pfosten im Ge-lände und Farbmarkierungen.
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