Der Gemeinderat Lyss bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 (BauG) die Änderung der ZöN Nr. 22 „Wannersmatt“, erneut zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen ab dem 12.02.2021 während 30 Tagen auf der Abteilung Bau + Planung, 1. Stock, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss auf.
Die Auflageakten können auch direkt auf www.lyss.ch unter «Publikationen» eingesehen werden.
Änderung Baureglement
Kurzbericht
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeinde Lyss, Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss einzureichen.
Namens des Gemeinderats
Abteilung Bau + Planung
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