Gesuchsteller | Herr Walter Wasserfallen, Hauptstrasse 38, 3250 Lyss |
Projektverfasser | Herr Marc Kammermann, Fabrikstrasse 9, 3250 Lyss |
Bauvorhaben | Nachträgliches Baugesuch zur Erweiterung des bestehenden Bienenhauses durch einen Schleuderraum |
Standort | Hardern Schürmatt, 3250 Lyss Parzelle Nr. 2273 |
Nutzungszone | Landwirtschaftszone Gewässerschutzbereich B |
Ausnahmen | Bauen ausserhalb Bauzone nach Art. 24ff RPG (Standort gebundenheit), Nichtforstliche Kleinbaute nach Art. 35 BST. d KWaV, Bauen im Gewässerabstand. |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 01.09. bis 01.10.2023 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzu-reichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Artikel 31 Absatz 4 Baugesetz BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Artikel 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Über-bauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulas-ten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Be-einträchtigung erheblich ist.
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