Gesuchsteller | Vuilleumier Immobilien AG, Michel und Patrick Vuilleumier, Südstrasse 4, 3250 Lyss |
Projektverfasser | Mischa Ullmann, Industriestrasse 6, 4513 Langendorf |
Bauvorhaben | Erweiterungsanbau an bestehende Gebäude |
Standort | Südstrasse 4, 3250 Lyss Parzelle Nr. 3873 |
Nutzungszone | Arbeitszone Aa gemäss Überbauungsordnung UeO Nr. 42 "Grien Süd" Gewässerschutzbereich B |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 08.09.2023 bis 09.10.2023 |
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter:
www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzu-reichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Artikel 31 Absatz 4 Baugesetz BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Artikel 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Über-bauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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