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Baupublikation

GesuchstellerVuilleumier Immobilien AG, Michel und Patrick Vuilleumier, Südstrasse 4, 3250 Lyss  
ProjektverfasserMischa Ullmann, Industriestrasse 6, 4513 Langendorf
BauvorhabenErweiterungsanbau an bestehende Gebäude
StandortSüdstrasse 4, 3250 Lyss
Parzelle Nr. 3873
NutzungszoneArbeitszone Aa gemäss Überbauungsordnung UeO Nr. 42 "Grien Süd"
Gewässerschutzbereich B
Planauflage- und Einsprachestelle Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflage- und Einsprachefrist08.09.2023 bis 09.10.2023 

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter:
www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzu-reichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Artikel 31 Absatz 4 Baugesetz BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Artikel 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Über-bauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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