Gesuchsteller | Stuber Holding AG, Daniel Stuber, Industriestrasse 53, 3052 Zollikofen |
Projektverfasser | Galli + Siegenthaler Bauplanungen AG, Bruno Rätz, Bolacker 12, 4563 Gerlafingen |
Bauvorhaben | Neubau Betriebsgebäude mit Einstellhalle, Werkstatt, Lager, Büros. Nebengebäude, teilweise gedecktes Aussenlager, Betriebsinterne Diesel-Tankstelle, Waschanlage mit Hochdruckreiniger, Umzäunung |
Standort | Südstrasse 39 + 39a, 3250 Lyss Parzelle Nr. 3577 |
Nutzungszone | Arbeitszone Aa gemäss Überauungsordnung UeO Nr. 42 Grien Süd Gewässerschutzbereich A |
Planauflage- und Einsprachestelle | Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 08.09.2023 bis 09.10.2023 |
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter:
www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzu-reichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Artikel 31 Absatz 4 Baugesetz BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Artikel 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Über-bauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulas-ten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Be-einträchtigung erheblich ist.
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