Gesuchssteller | Marco Rätz und Bettina Brunner, Muttigasse 2, 3263 Büetigen |
Projektverfasser | Bautec AG, Janine Dübi, Riedliweg 17, 3292 Busswil |
Bauvorhaben | Abbruch des bestehenden Schopfes (Bahnhofstrasse 46a), Neubau Einfamilienhaus mit angebauten Doppelautounterstand, Montage Solaranlage auf Dach |
Standort | Kappelgasse 2, 3292 Busswil Parzelle Nr. 858 |
Nutzungszone | Mischzone Kern Busswil |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einspracherist | 27. Mai 2023 bis 26. Juni 2023 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter:
https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20732
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzu-reichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Artikel 31 Absatz 4 Baugesetz BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Artikel 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Über-bauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
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