Gesuchsteller | Kiefer Roten AG, Werkstrasse 47, 3250 Lyss |
Projektverfasser | Braunnneuhaus Architekten GmbH, Portstrasse 28, 2504 Biel |
Bauvorhaben | Erweiterung und Umbau Büro im Gebäudeinnern, Fassadenanpassung mit zwei neuen Fenstern, Schützen der Anlieferung mit einem neuen Sektionaltor |
Standort | Werkstrasse 47, 3250 Lyss Parzelle Nr. 2718 |
Nutzungszone | Ueberbauungsordnung Nr. 3 Grien Nord (Arbeitszone Aa) |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 11. März 2023 bis 11. April 2023 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter:
https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20732
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzu-reichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Artikel 31 Absatz 4 Baugesetz BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Artikel 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Über-bauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulas-ten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Be-einträchtigung erheblich ist.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
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