Gesuchsteller | Immobiliengesellschaft Manuela AG, p.Adr. BERNINVEST AG, Schönburgstrasse 19, 3000 Bern 22 |
Projektverfasser | Abbühl Architektur + Planung AG, Rebekka Abbühl Steffen, Jlcoweg 6, 3400 Burgdorf |
Bauvorhaben | 1. +2. OG Umnutzung Büroflächen zu 8 neuen Wohnungen. Neue Sitzplätze mit Balkonstruktur werden westseitig erweitert. |
Standort | Bahnhofstrasse 9, 3250 Lyss Parzelle Nr. 2715 |
Nutzungszone | UeO 14, Bahnhofstrasse-Bielstrasse-Fabrikstrasse (La Tour) Gewässerschutzbereich A |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 08.09. bis 09.10.2023 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter:
www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzu-reichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Artikel 31 Absatz 4 Baugesetz BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Artikel 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Über-bauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulas-ten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Be-einträchtigung erheblich ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2023 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".