Gesuchsteller | Creabeton Matériaux AG SA, Beat Stähli, Busswilstrasse 44, 3250 Lyss |
Projektverfasser | Diggelmann & Partner AG, Spitalackerstrasse 20a, 3013 Bern |
Bauvorhaben | Ersatz bestehende Betonmischanlage |
Standort | Lyss; Busswilstrasse 60; Parzelle Nr. 479; Werkareal A gemäss Überbauungsordnung UeO Nr. 36-4 «Kiesgrube Bangerter» |
Nutzungszone | Gewässerschutzbereich B |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 22.04.2022 bis 23.05.2022 |
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter:
Hier
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzu-reichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Artikel 31 Absatz 4 Baugesetz BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Artikel 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Über-bauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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