Gesuchsstellerin | Belorado SA, c/o Bourgeois Avocats SA, Avenue de Montbenon 2, 1003 Lausanne |
Vertreter | 1875 Finance SA, rue du 31 Décembre 40, 1211 Genève |
Projektverfasser | AR3 Architekten AG, Langmauerweg 6, 3011 Bern |
Bauvorhaben | Abbruch best. Gebäude (Wohnhaus/Schopf); Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle |
Standort | Unterfeldweg 2 und Bürenstrasse 23, 3250 Lyss Parzelle Nr. 1497 |
Nutzungszone | Mischzone M3b Lyss |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einspracherist | 27. Mai 2023 bis 26. Juni 2023 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter:
https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20732
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzu-reichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Artikel 31 Absatz 4 Baugesetz BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Artikel 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Be-einträchtigung erheblich ist.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
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