Gesuchsteller | Baugenossenschaft SVEA, Etzelstrasse 5, 8800 Thalwil |
Projektverfasser | Badertscher + Co AG, Bernhard Hebler, Zentweg 13, 3006 Bern |
Bauvorhaben | Ersatz der Ölheizung durch zwei aussenaufgestellte Wärmepumpen |
Standort | Heilbachweg 2, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 1107 |
Nutzungszone | Wohnzone W3; Gewässerschutzbereich A |
Ausnahmen | Unterschreitung des Strassenabstandes um 0.1m |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 06.09.2024 – 07.10.2024 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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