Gesuchssteller | Autobahn-Garage Zwahlen & Wiesner AG, Bielstrasse 98, 3250 Lyss |
Projektverfasser | in flagranti design ag, Wydenpark 1, 2557 Studen |
Bauvorhaben | Signalisationsgesuch Autobahn-Garage: Anbringen von Anschriften an Fassaden, Aufstellen von Fahnenmasten und Werbepylonen |
Standort | Bielstrasse 98, 3250 Lyss Parzelle Nr. 1948 |
Nutzungszone | Ueberbauungsordnung Nr. 45 Autobahn-Garage |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 03.03. bis 03.04.2023 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter:
https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20732
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Artikel 31 Absatz 4 Baugesetz BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Artikel 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beinträchtigung erheblich ist.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
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