Gesuchsteller | Spreng + Partner Architekten AG, Morillonstrasse 41, 3007 Bern |
Projektverfasser | Spreng + Partner Architekten AG, Morillonstrasse 41, 3007 Bern |
Bauvorhaben | Abbruch bestehendes Bauernhaus; Neubau Mehrfamilienhaus mit unterirdischer Einstellhalle |
Projektänderung | Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel |
Standort | Lyss; Kappelenstrasse 17; Parzelle Nr. 1293 |
Nutzungszone | Wohnzone W3; Gewässerschutzbereich Aᵤ |
Ausnahmen | Bauen im Grundwasser mit Grundwasserabsenkung |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 23. Mai 2025 – 23. Juni 2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten und das Hydrologische Gutachten des Geotechnischen Instituts vom 30.04.2025 verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können sich ausschliesslich gegen das Projektänderungs-begehren richten und sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, eben-falls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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