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Der Niederlassungsausweis dient als Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz für volljährige Schweizer BürgerInnen und kann nur von der Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden.
Er wird Ihnen nach Anmeldung bzw. Erreichung 18. Altersjahr per Post zugestellt.
Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:
Mi
08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen)
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