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Anspruch auf Witwenrente
Verheiratete Frauen, deren Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf Witwenrente,
Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,
Geschiedene Frauen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.
Anspruch auf Witwerrente
Verheiratete und geschiedene Männer, deren (ehemalige) Ehefrau verstorben ist, erhalten eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben.
Ansatz Witwen- oder Witwerrente
Die monatliche Rente bei voller Beitragsdauer beträgt mindestens CHF 940.00, höchstens CHF 1'880.00.
Anspruch auf Waisenrente
Kinder deren Vater und/oder Mutter verstorben ist, haben Anspruch auf eine Rente :
Beim Tode beider Eltern besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten (eine vom verstorbenen Vater und eine von der verstorbenen Mutter). Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen (nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Ausgleichskasse auf).
Weitere Informationen:
Formular:
Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:
Mi
08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen)
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