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24. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 06.11.2017

Budget 2018 / Finanzplan und Investitionsprogramm 2017 - 2022
Der GGR beschliesst:
1) Das Budget 2018 mit einem Defizit von Fr. 1‘380‘000.00.
2) Die Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) beträgt das 1,65-fache des kantonalen Einheitsansatzes (unverändert).
3) Die Liegenschaftssteuer beträgt 1,0 Promille des amtlichen Wertes (unverändert).
4) Das Globalbudget wird mit den vorgelegten Indikatoren und Standards genehmigt.
5) Der Finanzplan 2017 – 2022 wird genehmigt und der GGR nimmt Kenntnis vom Investitionspro-gramm.

Personalreglement (Nr. 19); Totalrevision; Genehmigung
Der GGR genehmigt die Totalrevision des Personalreglements (Nr. 19) und setzt dieses auf den 01.01.2018 in Kraft.

Murgelibach; Renaturierung; Baukredit
Der GGR beschliesst die Renaturierung des Murgelibachs und Massnahmen gegen Oberflächen-wasser (Bereich Familiengärten). Er spricht dafür einen Verpflichtungskredit in Höhe von Fr. 305‘000.00 (Bruttokreditanteil, Gemeindeanteil nach Abzug von Beiträgen aus Subventionen vo-raussichtlich Fr. 105‘000.00).

Neugestaltung Markplatz Lyss; Baukredit / Sanierung der öffentlichen Kanalisation im Markt-platz; Verpflichtungskredit
Der GGR…
• beschliesst die Neugestaltung des Marktplatzes und spricht dafür einen Verpflichtungskredit von Fr. 2‘540‘000.00 (inkl. MwSt.).
• beschliesst die Sanierung der öffentlichen Kanalisation im Marktplatz und spricht dafür einen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 350‘000.00 (inkl. MwSt., Spezialfinanzierung Abwasser).
• schreibt das Postulat SP „Prüfung einer möglichen Einführung einer Begegnungszone auf dem neu zu gestaltenden Marktplatz“ (Nr. 18/2007) als erfüllt ab.

Schulanlage Herrengasse; Provisorische Schulraumerweiterung für Tageschule; Investitionskredit
Der GGR beschliesst einen Investitionskredit von Fr. 1‘105‘000.00 für die Erstellung einer provisori-schen Schulraumerweiterung für die Tagesschule auf der Parzelle Nr. 436 beim Schulhaus Herrengasse.

Umsetzung neue Struktur Volksschule Lyss; Rahmenkredit 2018-2020
Der GGR genehmigt den Rahmenkredit für die Umsetzung der neuen Struktur Volksschule Lyss (Bildung und Betreuung), die Einführung des Lehrplans 21, den Umzug von 21 Klassenzimmern und der Tagesschule sowie den Ersatzanschaffungen des Schulmobiliars in der Höhe von Fr. 1‘200‘000.00.

3. GEP-Rahmenkredit; Kreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung des 3. GEP-Rahmenkredits im Betrag von Fr. 2‘400‘323.25 mit einer Kostenüberschreitung von Fr. 323.25 (Kredit Fr. 2‘400‘000.00).

4. GEP- Rahmenkredit; Zwischenabrechnung / 5. GEP-Rahmenkredit; Kreditantrag
Der GGR …
• nimmt Kenntnis vom Stand des 4. GEP-Rahmenkredits, welcher am 12.09.2016 gesprochen wurde.
• bewilligt einen 5. GEP-Rahmenkredit von wiederum Fr. 2‘400‘000.00 für die Jahre 2018 - 2020, inklusive der Zustandserhebung von privaten Hausanschlussleitungen.
• Die Finanzierung erfolgt zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser.

Provisorische Schulraumerweiterung auf der Schulanlage Stegmatt für Kinder und Tagesschule; Kreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Bauabrechnung „Provisorische Schulraumerweiterung auf der Schulanlage Stegmatt für Kinder und Tagesschule“ im Betrag von Fr. 874‘508.85 mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 15‘491.15 (Kredit Fr. 890‘000.00).

Interpellation FDP; "Überprüfung der Kehrichtgebühren" (Nr. 15/2017); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation der Fraktion FDP Lyss „Überprüfung der Kehrichtgebühren“ (Nr. 15/2017).

Parlamentarische Vorstösse
• Interpellation FDP: „Gemeinde Lyss – Auftritt auf den Kanälen der Sozialen Medien“


Fakultative Volksabstimmung
Zum Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Budget 2018 / Personalreglement /
Neugestaltung Markplatz Lyss; Baukredit / Schulanlage Herrengasse; Provisorische Schulraumer-weiterung für Tageschule; Investitionskredit / Umsetzung neue Struktur Volksschule Lyss; Rahmenk-redit 2018-2020 / 5. GEP-Rahmenkredit; Kreditantrag) kann gestützt auf die Vorschriften der Ge-meindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1 und Art. 46 Bst. b+c) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 503 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 11.12.2017 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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