Gemeinde Lyss
 

Gemeinde Lyss

Marktplatz 6
Postfach 368
3250 Lyss
T 032 387 01 11
F 032 387 03 81
E gemeinde@lyss.ch

Hilfeleistung der Glückskette und des Schweizerischen Roten Kreuzes

Das Schweizerische Rote Kreuz kann Nothilfebeiträge aus der Glückskette-Sammlung aussprechen.

 

Zielpersonen und Voraussetzungen

Die Nothilfe wird an Einzelpersonen/Familien/Vereine in Härtefällen ergänzend zu anderen Finanzierungsquellen (Versicherungen, private Spendengelder, Elementarschädenfonds etc.) entrichtet. Sie kann als Überbrückungshilfe oder als einmalige Hilfe nach Abrechung mit den Versicherungen bei einer grossen verbleibenden Restschadensumme gewährt werden.

 

Zuständigkeit und Bezug der Gesuchsformulare

Anlaufstelle für Betroffene ist die Abteilung Sozialdienste der Gemeinde Lyss, Marktplatz 6, Untergeschoss, welche die entsprechenden Gesuchsformulare prüft, die nötige Hilfestellung anbietet und Auskunft erteilt.

 

Auskunft

Für Auskünfte steht Ihnen Marcel Setz, Bereichsleiter Sozialberatung, Abteilung Sozialdienste Lyss gerne zur Verfügung.

 

Nützliche Links

Beitragsgesuch

Erklärung Entbindung der Schweigepflicht

Information Überbrückungshilfe

Merkblatt über Hilfeleistung der Glückskette