Das Schweizerische Rote Kreuz kann Nothilfebeiträge aus der Glückskette-Sammlung aussprechen.
Zielpersonen und VoraussetzungenDie Nothilfe wird an Einzelpersonen/Familien/Vereine in Härtefällen ergänzend zu anderen Finanzierungsquellen (Versicherungen, private Spendengelder, Elementarschädenfonds etc.) entrichtet. Sie kann als Überbrückungshilfe oder als einmalige Hilfe nach Abrechung mit den Versicherungen bei einer grossen verbleibenden Restschadensumme gewährt werden. Zuständigkeit und Bezug der Gesuchsformulare
Anlaufstelle für Betroffene ist die Abteilung Sozialdienste der Gemeinde Lyss, Marktplatz 6, Untergeschoss, welche die entsprechenden Gesuchsformulare prüft, die nötige Hilfestellung anbietet und Auskunft erteilt. Auskunft
Für Auskünfte steht Ihnen Marcel Setz, Bereichsleiter Sozialberatung, Abteilung Sozialdienste Lyss gerne zur Verfügung. |
Nützliche LinksErklärung Entbindung der Schweigepflicht Information Überbrückungshilfe Merkblatt über Hilfeleistung der Glückskette
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