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Kindes- und Erwachsenenschutz - Ablösung der bisherigen Vormundschaftsbehörden
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin haben im Kanton Bern die elf neuen kantonalen, aber regional organisierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie die burgerliche KESB ihre Arbeit aufgenommen. Sie lösen die bisherigen vormundschaftlichen Behörden ab.
Homepage Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Gemeinde Lyss Soziales + Jugend Danielle Sutter Markplatz 14 3250 Lyss
Telefon: 032 387 03 30 Email: danielle.sutter@lyss.ch
Anschliessend wird Frau Danielle Sutter mit Ihnen Kontakt aufnehmen. |
SchalteröffnungszeitenMontag - Donnerstag TelefonzeitenMontag - Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
An den allgemeinen Feiertagen ist die Verwaltung geschlossen.
In Ausnahmefällen ist bei vorheriger Absprache mit dem/der zuständigen MitarbeiterIn auch eine Terminvereinbarung ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. |
