Gemeinde Lyss
 

Gemeinde Lyss

Marktplatz 6
Postfach 368
3250 Lyss
T 032 387 01 11
F 032 387 03 81
E gemeinde@lyss.ch

Bestattungsamt

Ein Todesfall ist innert 48 Stunden von den, gemäss Zivilstandsverordnung, dazu verpflichteten Personen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes mit einer ärztlichen Todesbescheinigung und den Personalausweisen der verstorbenen Person zu melden.

 

Der Todesfall ist gleichzeitig der Einwohnerkontrolle Lyss zu melden mit dem Hinweis, ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung gewünscht wird.

 

Für Abdankungen und Bestattungen in Lyss können alle zu treffenden Anordnungen mit den Lysser Bestattungsinstituten vereinbart werden.

 

weitere Informationen

Merkblatt  "Todesfall in der Familie- was ist zu tun"