|
Ein Todesfall ist innert 48 Stunden von den, gemäss Zivilstandsverordnung, dazu verpflichteten Personen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes mit einer ärztlichen Todesbescheinigung und den Personalausweisen der verstorbenen Person zu melden.
Der Todesfall ist gleichzeitig der Einwohnerkontrolle Lyss zu melden mit dem Hinweis, ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung gewünscht wird.
Für Abdankungen und Bestattungen in Lyss können alle zu treffenden Anordnungen mit den Lysser Bestattungsinstituten vereinbart werden. |
weitere InformationenMerkblatt "Todesfall in der Familie- was ist zu tun"
|
