Das Schweizerische Rote Kreuz kann Nothilfebeiträge aus der Glückskette-Sammlung aussprechen.
Zielpersonen und Voraussetzungen
Die Nothilfe wird an Einzelpersonen/Familien/Vereine in Härtefällen ergänzend zu anderen Finanzierungsquellen (Versicherungen, private Spendengelder, Elementarschädenfonds etc.) entrichtet. Sie kann als Überbrückungshilfe oder als einmalige Hilfe nach Abrechung mit den Versicherungen bei einer grossen verbleibenden Restschadensumme gewährt werden.
Zuständigkeit und Bezug der Gesuchsformulare
Anlaufstelle für Betroffene ist die Abteilung Sozialdienste der Gemeinde Lyss, Marktplatz 6, Untergeschoss, welche die entsprechenden Gesuchsformulare bereitstellt, die nötige Hilfestellung anbietet und Auskunft erteilt. Die Gesuchsformulare können während den normalen Schalteröffnungszeiten bezogen werden. Zudem finden Sie die Formulare im Internet unter www.lyss.ch, Top Links Hochwasser.
Auskunft
Für Auskünfte steht Ihnen Marcel Setz, Bereichsleiter Sozialberatung, Abteilung Sozialdienste Lyss gerne zur Verfügung.
Lyss, 30.10.2007 Gemeinde Lyss |