Zur Navigation    Orginalansicht

Vormundschaftswesen

Kindes- und Erwachsenenschutz - Ablösung der bisherigen Vormundschaftsbehörden

 

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin haben im Kanton Bern die elf neuen kantonalen, aber regional organisierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie die burgerliche KESB ihre Arbeit aufgenommen. Sie lösen die bisherigen vormundschaftlichen Behörden ab.

 

Homepage Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde


Wie werde ich private Mandatsträgerin / privater Mandatsträger?
Für ältere, aber auch jüngere Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten alleine zu besorgen, suchen wir Beiständinnen und Beistände, sogenannte private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.
Es können sich alle interessierten Frauen und Männer mit gutem Leumund für die Übernahme eines entschädigungsberechtigten Mandates melden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? So füllen Sie das Formular "Fragebogen zur Eignung als private Mandatsträgerin / privater Mandatsträger" aus und senden es an folgende Adresse:

 

Gemeinde Lyss

Soziales + Jugend

Danielle Sutter

Markplatz 14

3250 Lyss

 

Telefon: 032 387 03 30

Email: danielle.sutter@lyss.ch

 

Anschliessend wird Frau Danielle Sutter mit Ihnen Kontakt aufnehmen.


 

Schalteröffnungszeiten

Montag - Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch bis 18.30 Uhr
Freitag 08.30 - 12.30 Uhr

Telefonzeiten

Montag - Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch bis 18.30 Uhr
Freitag  08.00 - 12.30 Uhr

             14.00 - 16.00 Uhr

 

An den allgemeinen Feiertagen ist die Verwaltung geschlossen.


 

In Ausnahmefällen ist bei vorheriger Absprache mit dem/der zuständigen MitarbeiterIn auch eine Terminvereinbarung ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.