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Einwohner- und Fremdenkontrolle

Kontaktinformation

Einwohner- und Fremdenkontrolle
Marktplatz 6
3250 Lyss
Tel. 032 387 01 11
Fax 032 387 03 81
E-Mail

 

MitarbeiterInnen

Jacqueline Strub (Leiterin EWK)

Mariana Grossenbacher

Daniela Marti

Monika Schneider

 

Zuzug, Umzug, Wegzug ( Anmeldung/Abmeldung)

Zuzug

Schweizer BürgerInnen 

Melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen seit dem Zuzugsdatum bei der Einwohnerkontrolle an.
Mitzubringen sind:

  • Heimatschein oder Heimatausweis
  • Familienbuch/Familienausweis (wenn vorhanden)
  • AHV-Ausweis

Kosten Fr. 14.00 für den Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis


Ausländische Staatsangehörige

Die Anmeldung hat innert 8 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Fremdenkontrolle zu erfolgen.
Mitzubringen sind:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis (wenn vorhanden)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland 1 Foto und die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung / oder Ermächtigung zur Visumerteilung für die Schweizer Vertretung / oder Arbeitsvertrag (für EU/EFTA-Staatsangehörige)
  • Familienbuch/Familienausweis (wenn vorhanden)
  • AHV-Ausweis

 

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel innert 14 Tagen nach dem Umzug.

Bringen Sie uns den Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis oder den Ausländerausweis mit.

 

Wegzug

Schweizer BürgerInnen 
Wer aus der Gemeinde wegzieht, meldet sich persönlich spätestens am Wegzugstag
bei der Einwohnerkontrolle ab.
Mitzubringen ist:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis

 

Ausländische Staatsangehörige
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag bei der Fremdenkontrolle zu erfolgen.

Mitzubringen ist:

  • Ausländerausweis

 

Fundbüro

Entgegennahme und Vermittlung von Fundgegenständen.
Auskunft erteilen Ihnen gerne die MitarbeiterInnen der Einwohnerkontrolle.

 

Identitätskarte und Pass

Für die Ausstellung von Pässen und Identitätskarten sind ab 1. März 2010 anstelle der Gemeinden sieben kantonale Ausweiszentren zuständig (Bern, Biel, Courtelary, Interlaken, Langnau, Langenthal und Thun).

 

Die persönliche Vorsprache für die Bestellung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich: Tel. Nr. 031 635 40 00 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00) oder www.schweizerpass.ch

 

Link zu Flyer: Information Pass + IDK ab 01.03.2010

 

Lebensbescheinigung

Lebensbescheinigungen müssen persönlich am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle unter Vorweisung der Identitätskarte, Personalausweis oder des Reisepasses bezogen oder bestätigt werden.

Die Gebühr beträgt Fr. 10.00.

 

Wohnsitzbescheinigung

Wohnsitzbescheinigungen können persönlich am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle unter Vorweisung der Identitätskare, Personalausweis oder des Reiespasses bezogen oder bestätigt werden.

Die Gebühr beträgt Fr. 14.00

 

Heimatausweis

Wer sich in einer anderen Gemeinde als WochenaufenthalterIn anmelden will, bestellt bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einen Heimatausweis.

Dazu werden folgende Angaben benötigt:

  • Name/Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Beruf
  • Arbeitgeber/Studienplatz/Schule
  • Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung
  • auswärtige Adresse

Der Heimatausweis wird Ihnen direkt am Schalter ausgehändigt.

Die Gebühr beträgt Fr. 14.00

 

 

 

 

Schalteröffnungszeiten

Montag - Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch bis 18.30 Uhr
Freitag 08.30 - 12.30 Uhr

Telefonzeiten

Montag - Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch bis 18.30 Uhr
Freitag  08.00 - 12.30 Uhr

             14.00 - 16.00 Uhr

 

An den allgemeinen Feiertagen ist die Verwaltung geschlossen.


 

In Ausnahmefällen ist bei vorheriger Absprache mit dem/der zuständigen MitarbeiterIn auch eine Terminvereinbarung ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.



Weiterführende Links

www.schweizerpass.ch

Amt für Migration und Personenstand (Kt. Bern)