Diverse Steuersätze 2013
- Steuerfuss: 1.71
- Liegenschaftssteuer: 1‰ vom amtlichen Wert
- Wehrdienstersatzabgabe Lyss: 4% der Kantonssteuer, im Maximum Fr. 350.--, im Minimum Fr. 20.--
- Wehrdienstersatzabgabe Busswil: 4.5% der Kantonssteuer, im Maximum Fr. 400.--, im Minimum Fr. 10.--
Kirchensteuersätze
- Mischanlage juristische Personen Lyss: 0.1921 / Busswil 0.2034
- reformiert Lyss: 0.184 / Busswil: 0.200
- römisch-katholisch: 0.2185
- christkatholisch: 0.23
Ausfüllen Steuererklärung
- Der Kanton Bern stellt jedes Jahr gratis eine CD-Rom zum Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung. Diese kann bei der Gemeindeverwaltung oder bei der Kantonalbank bezogen werden.
- Die Steuerverwaltung Lyss füllt keine Steuererklärungen aus, gibt Ihnen aber gerne Tipps und Ratschläge.
Verbilligung Krankenkassenprämien
Für alle Fragen betreffend Verbilligung der Krankenkassenprämien bitten wir Sie, sich direkt an folgende Adresse zu wenden:
Amt für Sozialversicherung
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
T 0844 800 884
F 031 633 77 01
asvs.kv@jgk.be.ch
Prämienverbilligung gemäss KVG
Antragsformular Prämienverbilligung
Dokumente
Kurtaxenverordnung_zuKurtaxenreglement.pdf (16.1 KB)
Kurtaxenreglement.pdf (24.7 KB)
KurtaxenInfoblatt.pdf (11.67 KB)
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Schalteröffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch bis 18.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.30 Uhr
Telefonzeiten
Montag - Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch bis 18.30 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
An den allgemeinen Feiertagen ist die Verwaltung geschlossen.
In Ausnahmefällen ist bei vorheriger Absprache mit dem/der zuständigen MitarbeiterIn auch eine Terminvereinbarung ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.
Weiterführende Links
Fristverlängerungsgesuch Online
Erlassgesuch
Steuerlinks des Kantons Bern
Steuerberechnungen Steuergesetze
TaxMe
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