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Jugendrat

Der Jugendrat hat das Recht, an den Sitzungen des Grossen Gemeinderates teilzunehmen. Dabei können die Jugendratmitglieder ihre Meinung kundtun, jedoch keine Anträge stellen.


Die Mitglieder des Jugendrates sind berechtigt folgende parlamentarische Vorstösse

  • Motionen (verlangt ein Geschäft zum Beschluss zu unterbreiten)
  • Postulate (verlangt ein Geschäft zu prüfen)
  • Interpellationen (schriftliches, begründetes Auskunftsbegehren; Diskussion möglich)
  • Einfache Anfragen (mündliches oder schriftliches Auskunftsbegehren ohne Begründung; keine Diskussion)

zu stellen, zu begründen und in der Beratung zu vertreten.

 


 

 

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