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Kurtaxe - Beherbergungsabgabe

Kurtaxe - Beherbergungsabgabe
Finanzen & Informatik, Steuerregisterführung

Über den Verein seeland.biel/bienne hat Tourismus Biel-Seeland den Tourismusförderungsauftrag für alle Gemeinden im Seeland erhalten. Ein attraktiver Tourismus erhöht die Standortattraktivität sowohl von Lyss als auch dem ganzen Seeland, daher hat der Grosse Gemeinderat der Einführung einer Kurtaxe zugestimmt. Die nötige Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Kurtaxe hat der Grosse Gemeinderat mit der Verabschiedung des Kurtaxenreglementes am 28.08.2006 geschaffen.

 

Am 11.12.2006 hat der Gemeinderat die Kurtaxenverordnung verabschiedet und darin festgelegt, dass die Kurtaxe für Übernachtungen in Gastgewerbebetrieben Fr. 1.00 pro Person und Nacht und für Übernachtungen in Ferienwohnungen, Privatzimmern, Gemeinschaftsunterkünften oder in Un­terkunftsstätten von Jugendherbergen und Campingplätzen Fr. 0.50 pro Person und Nacht beträgt. Kinder unter 16 Jahren sind nicht abgabepflichtig.

 

Das Inkasso der Kurtaxe hat die Gemeinde Lyss an den Tourismus Biel-Seeland übertragen.

http://www.seeland-biel-bienne.ch/

http://www.biel-seeland.ch/

 

 

Dokumente



Öffnungszeiten

Auffahrt / Pfingsten

Die Büros sämtlicher Abteilungen sind während der obenerwähnten Feiertage wie folgt geöffnet:

Mittwoch, 08.05.2024 bis 16.00 Uhr

Auffahrt
Donnerstag, 09.05.2024 geschlossen
Freitag, 10.05.2024 geschlossen

Pfingsten
Montag, 20.05.2024 geschlossen

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

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