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Hundehaltung - Taxe

Hundehaltung - Taxe
Finanzen & Informatik, Finanzen & Informatik

Hundetaxe

Die Hundetaxe wird den gemeldeten Hundebesitzern jeweils im August in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt Fr. 120.00 für jeden Hund, welcher am Stichtag 6 Monate alt ist.

Bitte teilen Sie uns mit, falls Ihr Hund gestorben oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist.

Das Tragen der Hundemarke ist nicht mehr obligatorisch.

Öffnungszeiten

Auffahrt / Pfingsten

Die Büros sämtlicher Abteilungen sind während der obenerwähnten Feiertage wie folgt geöffnet:

Mittwoch, 08.05.2024 bis 16.00 Uhr

Auffahrt
Donnerstag, 09.05.2024 geschlossen
Freitag, 10.05.2024 geschlossen

Pfingsten
Montag, 20.05.2024 geschlossen

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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